Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Büromaus – Büroservice
Stand: 08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der
Die Büromaus
Tabea Friedrich, Milbitzer Str. 34, 07548 Gera, 01707111300
– nachfolgend „Dienstleisterin“ genannt –
gegenüber ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Vereine und sonstige Auftraggeber, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Dienstleisterin und dem Auftraggeber haben gegenüber diesen AGB Vorrang.
(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der Dienstleisterin durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien zustande.
(2) Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(3) Die in Leistungsübersichten, auf der Website oder in sonstigen Informationsmaterialien aufgeführten Leistungen stellen grundsätzlich keine verbindlichen Leistungszusagen für einen bestimmten Einzelfall dar.
(4) Die Dienstleisterin ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, sofern diese außerhalb ihres Leistungsangebots liegen, rechtlich unzulässig sind oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
§ 3 Art der Leistungserbringung
(1) Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen selbstständig, eigenverantwortlich und grundsätzlich frei in der Gestaltung ihrer Tätigkeit.
(2) Die Dienstleisterin ist nicht verpflichtet, ausschließlich für einen Auftraggeber tätig zu werden.
(3) Soweit für die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrags erforderlich, kann die Dienstleisterin nach vorheriger Abstimmung geeignete Dritte oder Unterauftragnehmer einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere nach Art. 28 DSGVO, bleiben hiervon unberührt.
(4) Die Dienstleisterin schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Dienstleisterin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können der Dienstleisterin zusätzlich berechnet werden, sofern dies nicht bereits durch eine individuelle Vereinbarung geregelt ist.
(4) Soweit für die Leistungserbringung Zugänge zu Systemen, Software oder Plattformen erforderlich sind, stellt der Auftraggeber diese rechtzeitig zur Verfügung oder beauftragt die Dienstleisterin mit der Beschaffung entsprechender Zugänge.
§ 5 Vergütung und zusätzliche Kosten
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Dienstleistungsvertrag.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes.
(3) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung können nach vorheriger Abstimmung insbesondere folgende Kosten anfallen:
- kostenpflichtige Software- und Systemzugänge,
- CRM-, Projekt- oder Verwaltungssysteme,
- Hosting- oder Plattformkosten,
- Porto- und Versandkosten,
- Reise- und Fahrtkosten,
- Eintritts-, Messe- oder Veranstaltungskosten,
- sonstige für die Durchführung des Auftrags erforderliche Fremdkosten.
(4) Fremdkosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgelöst, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, sofern sie anfällt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Dienstleisterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
(4) Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist die Dienstleisterin berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten oder anderslautende individuelle Vereinbarungen entgegenstehen.
§ 7 Zeitreservierungen und Termine
(1) Vereinbarte Stundenkontingente, Termine und feste Zeitfenster können der verbindlichen Zeitplanung der Dienstleisterin dienen.
(2) Wird ein fest reservierter Zeitraum durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt oder verschoben, gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder Angebot vereinbarten Stornierungs- und Ausfallregelungen.
(3) Für individuell vereinbarte Projektleistungen, insbesondere Planungs- und Organisationsleistungen, bleibt die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen unabhängig davon geschuldet, ob die vom Auftraggeber geplante Veranstaltung, Messe, Reise oder sonstige Maßnahme später tatsächlich stattfindet.
§ 8 Änderungen und zusätzliche Leistungen
(1) Änderungswünsche oder zusätzliche Aufgaben werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
(3) Ergibt sich während eines Projekts ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand, wird die Dienstleisterin den Auftraggeber hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung des zusätzlichen Aufwands informieren.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Dienstleisterin verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
(2) Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, interne Abläufe, Zugangsdaten, Vertragsinhalte und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(4) Gesetzliche Offenlegungs- oder Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Dienstleisterin verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit die Dienstleisterin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Rechtmäßigkeit der Erteilung entsprechender Weisungen verantwortlich.
§ 11 Arbeitsergebnisse und Unterlagen
(1) Von der Dienstleisterin individuell für den Auftraggeber erstellte Unterlagen, Übersichten, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke verwendet werden.
(2) Allgemeine Methoden, Arbeitsweisen, Vorlagen, Konzepte, Know-how und nicht speziell für den Auftraggeber entwickelte Bestandteile verbleiben bei der Dienstleisterin.
(3) Eine Weitergabe oder kommerzielle Verwertung von individuell entwickelten Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Dienstleisterin, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Haftung
(1) Die Dienstleisterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Dienstleisterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder verspätete Informationen oder Unterlagen bereitgestellt hat, haftet die Dienstleisterin nicht, soweit sie die Fehlerhaftigkeit nicht zu vertreten hat.
(5) Die Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nur, wenn dieser ausdrücklich als Vertragsgegenstand vereinbart wurde.
§ 13 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Dienstleisterin, insbesondere Naturereignisse, technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Systemen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, können die Leistungserbringung vorübergehend beeinträchtigen.
(2) Die Dienstleisterin wird den Auftraggeber über erhebliche Beeinträchtigungen nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
(3) Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Kosten bleiben von einer solchen Beeinträchtigung unberührt.
§ 14 Beendigung der Zusammenarbeit
(1) Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
(2) Ist keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, kann eine laufende Zusammenarbeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Vertragsende entstandene und vom Auftraggeber zu tragende Kosten sind vollständig zu vergüten.
§ 15 Zurückbehaltungsrecht
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Dienstleisterin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber trotz Fälligkeit mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist. Dies gilt nicht, soweit dadurch gesetzliche Pflichten verletzt würden oder eine individuelle Vereinbarung entgegensteht.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Dienstleisterin als Gerichtsstand vereinbart.
Die Büromaus
Tabea Friedrich, Milbitzer Str. 34, 07548 Gera, 01707111300
Stand: 08.2026
